30.08.2021

3G-Regelung für den Einlass im Bulmare ab Dienstag, 31.08.2021

3G - Regel ab 31.08.2021

3G - Regel ab 31.08.2021

Da der Inzidenzwert im Landkreis Schwandorf die kritische Marke von „35“ überschritten hat, greift auch im Bulmare ab Dienstag, den 31.08.2021 die sogenannte „3G-Regel“ (Geimpft, Genesen, Getestet).

Ein Besuch in der Bade- bzw. Saunalandschaft, dem Welcome-Restaurant sowie die Buchung von Massageterminen ist somit nur noch mit entsprechendem Nachweis möglich!
Folgende Nachweise werden akzeptiert:

- Aktueller Corona-Test mit negativem Testergebnis
schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis durch PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder POC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
- Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung
ab dem 14. Tag nach der abschließenden Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
- Gültiger Nachweis einer Genesung
wenn ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens 6 Monate zurückliegt
Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler/innen, die einen Schulbesuch durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises, eines Schülertickets, Zeugnis etc. nachweisen können.
Diese Ausnahme gilt auch in der Ferienzeit.

Die bereits bekannten AHA-Regeln sowie die Maskenpflicht gelten natürlich uneingeschränkt weiter.
Das Schutz- und Hygienekonzept im Bulmare hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und das aktuelle Rahmenkonzept für Hallenbäder des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, sowie die Regelungen von Bund- und Staatsregierung.

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