3G-Regelung für den Einlass im Bulmare ab Dienstag, 31.08.2021
Da der Inzidenzwert im Landkreis Schwandorf die kritische Marke von „35“ überschritten hat, greift auch im Bulmare ab Dienstag, den 31.08.2021 die sogenannte „3G-Regel“ (Geimpft, Genesen, Getestet).Ein Besuch in der Bade- bzw. Saunalandschaft, dem Welcome-Restaurant sowie die Buchung von Massageterminen ist somit nur noch mit entsprechendem Nachweis möglich!
Folgende Nachweise werden akzeptiert:
- Aktueller Corona-Test mit negativem Testergebnis
schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis durch PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder POC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
- Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung
ab dem 14. Tag nach der abschließenden Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff
- Gültiger Nachweis einer Genesung
wenn ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens 6 Monate zurückliegt
Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schüler/innen, die einen Schulbesuch durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises, eines Schülertickets, Zeugnis etc. nachweisen können.
Diese Ausnahme gilt auch in der Ferienzeit.
Die bereits bekannten AHA-Regeln sowie die Maskenpflicht gelten natürlich uneingeschränkt weiter.
Das Schutz- und Hygienekonzept im Bulmare hält sich an die gesetzlichen Vorgaben und das aktuelle Rahmenkonzept für Hallenbäder des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, sowie die Regelungen von Bund- und Staatsregierung.