
Parkhaus – bürgerfreundlich und zentral
Einkaufen in den Burglengenfelder Fachgeschäften ist immer ein Erlebnis. Das beginnt schon bei der Anfahrt: Parkplatzsuche leicht gemacht – im Parkhaus stehen Ihnen direkt im Herzen der Stadt 282 Parkplätze zur Verfügung. Der besondere Service: Die Gebühren für die erste halbe Stunde übernehmen die Stadtwerke.
Sie erreichen das Parkhaus mit dem Auto von der Kreuzung der Regensburger Straße mit der Kallmünzer Straße aus. In Fahrtrichtung Marktplatz biegen Sie an dieser Kreuzung von der Regensburger Straße nach rechts ab (Blickrichtung Burg). Vom Parkhaus aus gelangen Sie in wenigen Schritten zum Marktplatz, zum Rathaus, in die Fachgeschäfte, zu Ärzten, den Banken und anderen Dienstleistungsunternehmen.
Ein Plus des Parkhauses ist seine lichte und großräumige Konstruktion. Die Stadtwerke achten auf Ihre Sicherheit: Es gibt eigens ausgewiesene Frauenparkplätze in unmittelbarer Nähe zur Ein- und Ausfahrt. Der Einfahrtsbereich ist videoüberwacht.
Im Untergeschoss 3 gibt es einen Ausgang direkt zur historischen Altstadt. Den Marktplatz erreichen Sie von dort aus zu Fuß in zwei Minuten. Beim Ausgang aus dem Untergeschoss 3 finden Sie zudem Behindertenparkplätze. Im Untergeschoss 5 liegt die Zufahrt zu den Parkplätzen im Freibereich des Parkhauses.
Und schließlich: Wer das Parkhaus der Stadtwerke nutzt, braucht keinen „Strafzettel” wegen Falschparkens zu fürchten und steigt im Winter in ein schnee- und eisfreies, im Sommer in ein kühles Auto ein!
Die jeweiligen Gebührensätze (gültig ab 01. Oktober 2022) finden Sie hier:
Parkgebühren für Kurzzeitparker
Stundenticket | |
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<30 Minuten | kostenlos |
>30 Minuten bis 1 Stunde | 1,00 € |
je weitere angefangene Stunde ab Einfahrt | 1,50 € |
Sondertarife
Langzeit- und Dauerparker | |
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pro Tag/24 Stunden | 8,00 € |
Dauerparkplatz (Bewohner der Innenstadt) | 50,00 € im Monat |
Langzeitparkticket (25 Stunden pro Woche) | 34,50 € im Monat |
Langzeitparkticket (50 Stunden pro Woche) | 53,20 € im Monat |
Öffnungszeiten
TAG + NACHT durchgehend geöffnet
Wichtiger Hinweis
- Gebühr erst vor der Rückkehr zum PKW am Kassenautomaten bezahlen, sonst keine Ausfahrt (Ausfahrtszeit max. 30 Minuten).
- Mit der Annahme eines Parkscheines kommt ein Mietvertrag über einen Kfz-Abstellplatz zustande.
- Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand des Vertrages.
- Der Vermieter haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug.
- Innerhalb des Parkhauses gilt die Straßenverkehrsordnung.